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Fahrzeugtypen bei der Feuerwehr
Hier
eine kleine Auswahl der in Deutschland zurzeit genormten
Feuerwehrfahrzeugen mit Erklärungen für
"Nicht-Feuerwehrleute":
Fahrzeuge
deren Norm ausgelaufen ist, werden in dieser Zusammenstellung nicht
mehr gelistet! Jedoch befinden sich natürlich in Deutschland noch
zahlreiche dieser "ausgelaufenen" Fahrzeugtypen im Einsatz !
Einsatzleitwagen (ELW) - dient der Einsatzleitung, zur Anfahrt und Erkundung von
Einsatzstellen und als Hilfsmittel zur Führung von Fahrzeugverbänden.
• ELW 1 - Meist auf PKW-Fahrgestell (Kombi)
• ELW 2 - Meist auf Transporter- oder Kastenwagen-Fahrgestell
• KdoW - (Komamdowagen) Meist PKW-Fahrgestell
Zur Ausrüstung von Einsatzleitwagen gehören zum Beispiel eine fermeldetechnische
Ausstattung (Funk, Fax, Mobiltelefon) sowie ein tragbarer Feuerlöscher und Hand-
scheinwerfer.
(Grossraum-ELWs, ehemals ELW 3 sind seit 1999 aus der Norm gestrichen,
werden jedoch weiterhin häufig von Großstadt-Feuerwehren
beschafft.)
Löschfahrzeuge - dienen primär dem Transport der Mannschaft und der feuerwehr-
technischen Beladung. Mit Löschfahrzeugen können Brandbekämpfung, Löschwasser-
förderung und leichte technische Hilfeleistungen durchgeführt. In der Regel besteht die
Besatzung aus einer Löschgruppe (1/8). Löschfahrzeuge verfügen über eine vom
Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlösch-Kreiselpumpe und häufig auch über einen Lösch-
wassertank.
• Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) - dient überwiegend der Brandbekämpfung. Das
TSF ist ein Löschfahrzeug mit einer "leichteren" feuerwehrtechnischen Beladung, sowie
einer Tragkraftspritze (TS) (keine festeingebaute Pumpe!). Die Besatzung besteht aus
einer Staffel (1/5) (Zul. Gesamtgewicht max. 3,5 Tonnen)
Als Fahrgestell dienen handelsübliche Kastenwagen oder handelsübliche Fahrgestelle mit
Doppelkabine
• Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) - wie TSF, jedoch mit einem Wassertank
mit einer Füllmenge von mindestens 500 Litern und höchstens 750 Litern.
Des weiteren muss eine Schnellangriffseinrichtung vorhanden sein.
• Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 - das LF 10/6 dient vornehmlich der Brandbekämpfung,
zur Förderung von Löschwasser und zur Durchführung technischer Hilfeleistungen kleine- ren
Umfangs. Es wird hauptsächlich bei freiwilligen Feuerwehren
eingesetzt. Das LF 10/6 verfügt über einen
600-Liter-Wassertank, eine eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe
(FPN 10-1000 - 1000 L/min bei 10 bar Druck) und eine Schnellangriffseinrichtung.
Die Beladung gliedert sich in eine vorgeschriebene Standardbeladung und einer indi-
viduellen Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen. Die Besatzung besteht aus einer
Gruppe (1/8). (Zul. Gesamtgewicht max. 7,5 Tonnen (Strasse) oder 10 Tonnen (Allrad))
Dieses Fahrzeug und seine Besatzung bildet eine selbständige taktische Einheit.
(Bis 2002 war dieses Fahrzeug als LF8/6 genormt, durch europäische Normung der
Feuerwehr-Pumpen wurde die Bezeichnung angepasst.)
• Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 - das LF 20/16 dient der Brandbekämpfung, zur
Förderung von Löschwasser und zur Durchführung technischer Hilfeleistungen kleine-
ren Umfangs. Es gehört zur "Grundaustattung" aller BFs und grösseren
FFs. Das LF 20/16 verfügt über einen 1600-Liter-Wassertank und eine
eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe (FPN 10-2000 - 2000 L/min bei 10 bar Druck) und einer Schnellangriffseinrichtung.
Die Beladung ist nach DIN vorgeschrieben. Die Besatzung besteht aus einer
Gruppe (1/8).
(Zul. Gesamtgewicht max. 14 Tonnen)
Dieses Fahrzeug und seine Besatzung bildet eine selbständige taktische Einheit
(Bis 2004 war dieses Fahrzeug als 16/12 genormt, durch europäische Normung der
Feuerwehr-Pumpen wurde die Bezeichnung angepasst. Durch den Wegfall des TLF 24/50
aus der Norm, wurden LF 16/12 und TLF 24/50 zum neuen LF 20/16 zusammengefasst)
• Hilfeleistungs-Löschfahrzeug HLF 20/16 - das HLF 20/16 ist vom Grundtyp ein LF
20/16, jedoch erweitert um eine festgelegte Standardbeladung für technische Hilfe-
leistungen größeren Umfangs (wie z.B. ein hydrl. Hilfeleistungssatz --> "Schere/Spreizer"
• Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS (für den Katastrophenschutz)
das LF 16-TS dient der Brandbekämpfung, zur Förderung
von Löschwasser und zur Durchführung technischer
Hilfeleistungen kleineren Umfangs. Es ist mit einer vom
Fahrzeugmotor angetriebenen Pumpe (FP 16/8), einer Tragkraftspritze im
Heck und einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgestattet. Es
verfügt somit über 2 Pumpen, jedoch keinen Wassertank.
Dieses Fahrzeug sollte
eigentich aufgrund der Typenreduzierung wegfallen, wurde jedoch auf
Wunsch des Bundesamtes für Zivilschutz in der 9,5-Tonnen-Version
als "LF für den Katastrophenschutz" erhalten.
Tanklöschfahrzeuge
- TLFs dienen aufgrund ihres grossem Löschwasservorrats
primär der Löschwasserversorgung von Einsatzstellen und der
Brandbekämpfung.
• Tanklöschfahrzeug TLF 16/24-Tr - das TLF 16/24-Tr dient vornehmlich aufgrund
seines Löschwasservorrats zur Durchführung eines Schnellangriffs und zur Versorgung
von Einsatzstellen mit Löschwasser. Es verfügt über eine vom Fahrzeugmotor ange- triebene
Feuerlöschkreiselpumpe FP16/8 (1600 L/min bei 8 Bar Druck), einen
2400-Liter-Wassertank, eine Schnellangriffseinrichtung, sowie eine nach
DIN genormte feuerwehrtechnische Beladung. Die Besatzung aus einem
Trupp (1/2) (Zul. Gesamtgewicht 10,5 Tonnen)
Eigentlich sollte das TLF
16/24-Tr im Zuge der Einführung des neuen TLF 20/40 aus der Norm
entfallen. Aufgrund von Protesten zahlreicher Feuerwehren bleibt dieser
Fahrzeug-
typ jeodch als "kleines TLF" erhalten.
• Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 - das TLF 24/50 dient aufgrund des grossen Lösch-
wasservorrats hauptsächlich zur Brandbekämpfung (z.B. auf Autobahnen). Es ist mit
einer Feuerlöschkreiselpumpe (FP 10-2000 - 2000 L/min bei 10 bar Druck), einer Schnell- angriffseinrichtung
(30 m Schlauch) und einem Löschwasserbehälter (4000 Liter)
und einem ausgestattet. Des weiteren besitzt es einen auf dem Dach
montierten Schaum-Wasser-Werfer und eine genormte feuerwehrtechnische
Beladung.
Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2) (Zul. Gesamtgewicht 17 Tonnen)
• Tanklöschfahrzeug TLF 20/40-S ("Sonderlöschmittel") -
es handelt sich hierbei um die Grundversion des TLF 20/40, jedoch
zusätzlich mit Schaummitteltank und ggf. einer
Pulveröschanlage ausgestattet. Es dient vor allem zur
Sicherstellung des "Dreifachbrandschutzes" vor allem auf
Bundesautobahnen.
• Tanklöschfahrzeuge nach Länderrichtlinie -
In einigen Bundesländern gibt es noch unterschiedliche TLFs, die
der Brandbekämpfung in Wald- und Heidelandschaften dienen
(je nach individueller Landesstruktur) - z.B. das TLF-W Typ
"Niedersachsen", "Sachsen" oder "Brandenburg". Diese Fahrzeuge
verfügen über Allrad-Antrieb und gelten als Sonderbedarf.
Rüstwagen -
Rüstwagen verfügen über eine feuerwehrtechnische
Beladung, einen betriebsbereit ein- oder angebauten Lichtmast.
Des weiteren über einen fest einge-
bauten, vom Fahrzeugmotor angetriebenen Stromerzeuger und eine maschinelle Zug-
einrichtung.
• Rüstwagen RW - Der Rüstwagen ist keine selbständige taktische Einheit. Er wird in der
Regel zusammen mit einem wasserführenden Löschfahrzeug
eingesetzt. Primär werden mit der sehr umfangreichen technischen
Beladung folgende Einsatzbereiche abgedeckt: LKW-Unfälle, Rettung
aus Höhen & Tiefen, Versorgung von Stromverbrauchern,
Unfälle auf Baustellen und im Schienenverkehr,
Öleinsätze und schwere Betriebsunfälle und
Naturkatastrophen.
Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2) und das zulässige Gesamtgewicht beträgt 14 Tonnen.
Den "kleinen" RW vom Typ RW 1 gibt es in der Norm nicht mehr. RW 1 & 2 wurden zum
RW 2 zusammengefasst.
Gerätewagen - Ein Gerätewagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, das zum Bereitstellen von
Geräten für die technische Hilfeleistung eingestzt wird. Sie
verfügen im Gegensatz zum Rüstwagen weder über
Allrad-Antrieb noch über Seilwinden
• Gerätewagen-Gefahrgut GW-G - Der GW-G dient dem
Umweltschutz und stellt die Geräte bereit, die zur
Durchführung von Sofortmassmahmen bei der Bekämpfung von
Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Mineralölen
erforderlich sind. Der GW-G wird in der Regel zusammen mit einen
wasserführenden Löschfahrzeug eingesetzt. Besatzung 1/2.
Auf mindestens 3
Seiten muss ein Witterungsschutz vorhanden sein.
(Zul. Gesamtgewicht 11 Tonnen - nur Strassen-Fahrgestell)
Den ehemals genormten GW-G1 sieht die Norm nicht mehr vor. Der GW-G2 und
GW-G3 wurden 2003 zum GW-G zusammengefasst.
• Gerätewagen-Logistik GW-L1 - dient zum Transport von Ausrüstung und anderen
Materialien im Zusammenhang mit dem Einsatz der Feuerwehr. Dieses Fahrzeug verfügt
über eine kleine feuerwehrtechnische Beladung sowie eine Ladefläche mit Plane oder
wahlweise einem Kofferaufbau. Am Heck des Fahrzeugs muss eine Ladebordwand
vorhanden sein. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2) oder einer Staffel (1/5).
Die zu transportierende Zusatzausrüstung muss in Gitterboxen oder Rollcontainern unter-
gebracht sein. Die Nutzlast des GW-L1 muss mindestens 2000 kg betragen.
• Gerätewagen-Logistik GW-L2 - dient zum Transport von Ausrüstung und anderen
Materialien im Zusammenhang mit dem Einsatz der Feuerwehr, außerdem dem Transport
und dem Verlegen von Druckschläuchen. Dazu können durch die Beladung "Wasser-
versorgung die Aufgaben des ehemligen Schlachwagens SW-2000-Tr übernommen
werden. Die feuerwehrtechnische Beladung ist etwas umfangreicher als die des GW-L1.
Die Nutzlast des GW-L2 muss mindestens 4000 kg betragen (Allrad-Fahrgestell).
Hubrettungsfahrzeuge (Drehleitern)
- Drehleitern dienen der Feuerwehr zum Retten von Mensch und Tier aus
grossen Höhen und zum Vortragen eines Löschangriffs,
ausserdem zum Durchführen spezieller technischer Hilfeleistungen.
Man unterscheidet folgende Drehleiter-Typen nach Ausladung und max.
Rettungshöhe:
• DL(K) 12-9 - Nenn-Rettungshöhe 12 Meter bei einer Nenn-Ausladung von 9 Metern
• DL(K) 18 -12 - Nenn-Rettungshöhe 18 Meter bei einer Nenn-Ausladung von 12 Metern
• DL(K) 23-12 - Nenn Rettungshöhe 23 Meter bei einer Nenn-Ausladung von 12 Metern
Eine Drehleiter besteht aus Fahrgestell und Aufbau, eingerichtet zur Aufnahme eines
Trupps (1/2) und einer feuerwehrtechnischen Beladung, sowie einem Hubrettungssatz,
bestehend aus Leitergetriebe mit aufricht-, ausfahr-, und drehbarem Leitersatz mit (DLK)
oder ohne (DL) Rettungskorb.
Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehälter (nur teilweise genormt!)
Wechselladerfahrzeuge (WLF) mit Abrollbehältern (AB) dienen der Feuerwehr zum
Transport von speziellen feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln. Die Besatzung besteht
immer aus einem Trupp (1/2). Beispiele für "aufsattelbare" Abrollbehälter sind:
AB-G (Gefahrgut) - Ähnliche Beladung wie GW-G. In manchen Städten ersetzen
entsprechende AB-Gs auch einen Gerätewagen
AB-A (Atemschutz) - Ist mit einer grossen Anzahl an Atemschutzflaschen und Masken
ausgestattet. Ggf. auch technische Einrichtungen zu befüllen von Atemgasflaschen. AB-As
dienen dem Nachschub an Atemschutzgeräten bei Grosschadenslagen. Es gibt allerdings
in manchen Städten auch einen Gerätewagen-Atemschutz (GW-A).
AB-S (Strahlenschutz) - Enthält Geräte und Schutzkleidung die bei Einsätzen mit
Radioaktivität benötigt werden.
AB-S (Schaum) - Abrollbehälter auf dem grosse Schaummittel-Tanks montiert sind.
Der AB-S sorgt an grossen Einsatzstellen für den Nachschub an Schaummittel.
Dies sind nur einige Beispiele für die Vielzahl an existierenden Abrollbehälter-Typen.
In vielen Städten gibts auch "exotische" Eigenentwicklung, die auf den individuellen
Bedarf zugeschnitten sind!
Sollten noch Fragen unbeantwortet geblieben sein, genüg ein Email an
fahrzeuge@feuerwehr-dortmund.net
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Juni 2006 |
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